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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 16/2025
Aus den Gemeinden
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Wiesengräber bitte freimachen!

Gut zwei Wochen vor der Zeit wächst das Gras und es wird Zeit, den Rasenmäher flott zu machen.

Auch auf dem Friedhof beginnt die Mähsaison.

Daher ist es erforderlich, dass die Urnenwiesengräber kurzfristig geräumt werden, um ein problemloses Überfahren der Grabplatten zu gewährleisten.

Zur Erinnerung hier nochmal ein Auszug aus der Friedhofssatzung:

Bei Wiesengrabstätten hat der Verfügungsberechtigte den anlässlich der Bestattung anfallenden Grabschmuck innerhalb von 2 Monaten zu entfernen. Weiterer Grabschmuck ist zu besonderen Anlässen, wie Feiertagen, Geburts- oder Todesstag des Verstorbenen, gestattet und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis wieder zu entfernen. Schalen, Gestecke oder sonstige, die Pflege des Wiesengrabfeldes behindernde Grabausstattungen und -beigaben sind nicht gestattet.

Die Ortsgemeinde bittet herzlich um Beachtung!