Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.353.470 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.138.370 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 215.100 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 258.100 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 325.450 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 278.900 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 46.550 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -304.650 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A — 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B — 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - | für den ersten Hund — 50,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund — 80,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund — 95,00 Euro |
| - | für den ersten gefährlichen Hund — 100,00 Euro |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund — 180,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 4.547.039,43 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 3.831.039,43 Euro und zum 31.12.2026 4.046.139,43 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2026 bis 28.04.2026 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden der Ortsbürgermeisterin in Dreisbach eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2026 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.