Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.539.160 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.385.410 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 153.750 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 47.150 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 304.800 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 700.650 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -395.850 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 348.700 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 345 v. H.
- Grundsteuer B 465 v. H.
- Gewerbesteuer 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 60,00 Euro
- für den zweiten Hund 90,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 360,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.056.416,26 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.075.916,26 Euro und zum 31.12.2023 5.229.666,26 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2023 bis 16.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Nistertal eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2023 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.