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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 18/2023
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nistertal für das Jahr 2023 vom 27.04.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.539.160 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.385.410 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 153.750 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 47.150 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 304.800 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 700.650 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -395.850 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 348.700 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A 345 v. H.

- Grundsteuer B 465 v. H.

- Gewerbesteuer 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 60,00 Euro

- für den zweiten Hund 90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund 120,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund 360,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.056.416,26 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.075.916,26 Euro und zum 31.12.2023 5.229.666,26 Euro.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

Ortsgemeinde Nistertal
Nistertal, 27.04.2023
Christian Benner, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2023 bis 16.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.

In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Nistertal eingesehen werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2023 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.

Nistertal, 27.04.2023
Christian Benner, Ortsbürgermeister