Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 13.550.480 | 90.000 | 13.640.480 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 13.183.630 | 100.000 | 13.283.630 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 366.850 | -10.000 | 356.850 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.125.620 | -10.000 | 1.115.620 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.250.350 | 135.000 | 3.385.350 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.787.700 | 632.000 | 4.419.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -537.350 | -497.000 | -1.034.350 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -588.270 | 507.000 | -81.270 |
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Verbandsgemeindeverwaltung
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 5 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis 24.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.