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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushlatssatzung.rtf

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Übrige Festsetzungen

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Verbandsgemeindeverwaltung

Bad Marienberg, 04.05.2023 (Siegel)
Andreas Heidrich, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 5 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis 24.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

Bad Marienberg, 04.05.2023 (Siegel)
Andreas Heidrich, Bürgermeister