Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.444.550 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.708.400 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -263.850 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -169.750 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.115.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.248.900 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -133.900 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 303.650 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf | 349.100 Euro |
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 550 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 395 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 90,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 360,00 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 540,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 5.546.354,94 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 5.565.454,94 Euro und zum 31.12.2025 5.301.604,94 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.05.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.05.2025 bis 04.06.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Nistertal eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2025 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt.