Bilder von Hochwasser und deren Folgen haben wir noch vor Augen. Auch in den letzten Tagen konnte man an vielen Stellen im Land feststellen, was ein Starkregen anrichten kann. Ebenso konnten wir auch bei den letzten Regenfällen erkennen, wie schnell eine Menge an Wasser auf die Grundstücke eindringt und sich ihren Weg sucht.
Natürlich kann man keinen 100%-Schutz herstellen. Doch mit kleinem Aufwand ist es möglich, einen evtl. eintretenden Schaden abzuwenden oder zu minimieren.
Hierzu gehört zum einen, dass die Straßenrinne immer frei von Unrat und Unkraut ist, damit das Wasser, geleitet durch Rinne und Bordstein, ungehindert abfließen kann. Ebenfalls sollte zur eigenen Sicherheit der Senkkasten in der Straße regelmäßig geprüft und gereinigt werden. Ich weiß, dass hier wieder der Ruf nach der Gemeinde und deren Gemeindearbeitern oder dem LBM (Straßenmeisterei) laut wird. Dies ist aber in dem Umfang durch die Gemeinde und dem LBM nicht leistbar.
Daher plädiere ich darum, regelmäßig die Rinne zu reinigen und die Senkkästen zu kontrollieren. Dies kann beispielsweise in Zusammenhang mit dem samstäglichen Fegen des Grundstückes erfolgen. Dadurch schützen Sie sich und Ihr Anwesen und kommen Ihrer Reinigungspflicht gemäß der Satzung nach.