Am Sonntag, dem 4. Mai 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 18. Mai 2025 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28. März 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Bad Marienberg, den 17. Januar 2025