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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben

Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten auch bei diesem Verfahren. Daher ist zu beachten, dass

  • mehrere- grundsätzlich mindestens drei bis fünf – Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern sind
  • bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zwischen den Unternehmen möglichst gewechselt wird
  • keine Beschränkung auf in der Region oder am Ort ansässigen Unternehmen erfolgt
  • der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt und
  • die einzelnen Schritte der Vergabe- insbesondere das Wechselgebot zu dokumentieren sind.

Bei Freihändiger Vergaben ist die Eignung der Unternehmen vor der Aufforderung der Angebotsabgabe zu prüfen. Zur Verfahrenserleichterung sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Regelfall Eigenerklärung der Unternehmen als Eignungsnachweis ausreichend.