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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Marienberg

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Marienberg

Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg wird zu einer Sitzung auf Montag, 26. Januar 2026, 18:00 Uhr in den Jürgen-Schmidt-Saal der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg eingeladen.

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil

1.

Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

2.

Verpflichtung neuer Ratsmitglieder

3.

Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzungen

4.

Stand Umsetzung der gefassten Beschlüsse

5.

Vorstellung Klimaschutzmanager

6.

Wahl der/des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

7.

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

8.

Jahresabschluss der Verbandsgemeinde für das Jahr 2024

a) Übertragung von Haushaltsresten

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

9.

Beratung und Beschlussfassung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Ortskernvitalisierung, Klimaanpassung und Nutzung erneuerbarer Energien 2026

10.

Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von Aufgaben der überörtlichen Wirtschafts- und Tourismusförderung

11.

Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Wirtschaftsplänen von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026

12.

Wirtschaftsplan 2026 der MarienBad GmbH

13.

Auftragsvergabe Erneuerung Versorgungsleitung Teilbereich Köln-Leipziger-Straße, Kirburg

14.

Einwohnerfragestunde

15.

Kenntnisgaben/Verschiedenes

Marvin Kraus, Bürgermeister

Einwohnerfragestunde

Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

Die Einwohnerfragestunde wird regelmäßig anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen oder Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Verbandsgemeindeverwaltung