Nach meiner Ernennung zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg ab 01.01.2026 habe ich mein Ratsmandat zum Ende des Jahres 2025 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde
als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Verbandsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.