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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg nach § 97 Abs. I Gemeindeordnung (GemO)

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist erstellt.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 306, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Bad Marienberg haben die Möglichkeit, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Bad Marienberg, 08.01.2026
Marvin-Sebastian Kraus
Bürgermeister