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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Öffentliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

über die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 11. Juli 2022

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVo) - in der jeweils geltenden Fassung - die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

I. Neufassung

Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 18. Januar 2021 wird wie folgt geändert:

§ 7 Absatz 1 (Werkleitung) erhält folgende Fassung:

§ 7 Werkleitung

(1) Es werden ein kaufmännischer und ein technischer Werkleiter und deren jeweiligen Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfalle) bestellt.

II. Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Marienberg, 11.07.2022  —  Andreas Heidrich, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

gemäß § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 18.01.2021, zuletzt geändert am 11.07.2022

Zur Vertretung und Zeichnung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg sind folgende Personen befugt:

Kaufmännische und kommissarische

Frau Sabine Schlosser

Technische Werkleiterin

Verbandsgemeindeamtfrau

Stellvertr. Kaufmännische Werkleiterin

Frau Anna-Lena Häbel

Verbandsgemeindeoberinspektorin

Stellvertr. Technischer Werkleiter

Herr Björn Müller

Diplom Ingenieur

Die Stellvertreter vertreten die Werkleitung im Verhinderungsfalle in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Sie zeichnen mit dem Zusatz „In Vertretung“.

Die Bestellungen erfolgten gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 4 i.V.m. § 4 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999.

Bad Marienberg, 29.07.2022  —  Andreas Heidrich, Bürgermeister