Aufgrund der jüngsten öffentlichen Diskussionen im Hinblick auf die Beschaffung der Schulbücher für das kommende Schuljahr sieht sich die Verwaltung zu einer klarstellenden Information über die Sach- und Rechtslage veranlasst.
Durch die Verwaltungsvorschrift für das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.08.2021 wurde auch die Beschaffung von Büchern im Rahmen der Schulbuchausleihe neu geregelt. Konnten vorher Schulbücher direkt bei geeigneten Buchhandlungen beschafft werden, ist jetzt je nach Auftragswert eine Ausschreibung erforderlich.
Für die Beschaffung der Schulbücher für die Marie-Curie-Realschule plus in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Marienberg war aufgrund des Auftragswerts ein sogenanntes „Wettbewerbsoffenes Verfahren“ nach Punkt 5.4 der oben genannten Verwaltungsvorschrift (VV) durchzuführen.
Danach darf der Wettbewerb ausdrücklich nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
Zur Einhaltung der Vorschriften der VV, aber auch, um die Wahrscheinlichkeit einer Vergabe an die örtliche Buchhandlung zu erhöhen, hat die Verwaltung in 2025 lediglich drei Buchhandlungen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Dabei handelte es sich um den örtlichen, einen regionalen sowie einen überregionalen Buchhändler. Ein Zuschlag auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots war nicht möglich, weil alle Angebote aufgrund der Buchpreisbindungspflicht gleich waren. Aus diesem Grund erfolgte die Vergabe des Auftrages letztlich per Losentscheid.
Insbesondere das in der laufenden Diskussion häufig angeführte Wertungskriterium „regionale Wertschöpfung“ ist aufgrund der Vorgaben in der VV nicht zulässig! Selbst der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist anlässlich einer Informationsveranstaltung davon ausgegangen, dass am Ende wohl nichts anderes übrigbleiben werde, als zu losen.
Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass bei der Beschaffung der Bücher für die Grundschulen in der Verbandsgemeinde, bei denen der Auftragswert durchweg unter 10.000 € lag, eine Direktvergabe an den örtlichen Buchhändler erfolgte, ohne dass vorher mehrere Angebote eingeholt wurden. Eben dies war aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Landes aber bei der Realschule plus nicht möglich. Umso mehr verwundert es, dass das Wirtschaftsministerium nun erklärt hat, dass kein Schulträger zur nationalen oder gar europaweiten Ausschreibung gezwungen sei und keine Beschaffung in einem Losentscheid enden müsse. Hier stellt sich die Frage, warum dann überhaupt eine Regelung hinsichtlich der Beschaffung von Schulbüchern in die entsprechende Verwaltungsvorschrift aufgenommen wurde.