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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Landratswahl 2026

Bekanntmachung zur Wahl

der/des Landrätin/Landrats des Westerwaldkreises

am 16. August 2026

Am Sonntag, dem 16. August 2026 wird die Wahl der/des Landrätin/Landrats des Westerwaldkreises durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Die Stadt Bad Marienberg ist in vier, die Ortsgemeinde Unnau in drei Wahlbezirke eingeteilt. Die Übrigen Ortsgemeinden

Bölsberg

Dreisbach

Fehl-Ritzhausen

Großseifen

Hahn b.M.

Hardt

Hof

Kirburg

Langenbach b.K.

Lautzenbrücken

Mörlen

Neunkhausen

Nisterau

Nistertal

Norken

Stockhausen-Illfurth

bilden jeweils einen Wahlbezirk.

In den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Marienberg werden die folgenden Wahlräume eingerichtet:

Barrierefreie Wahlräume erleichtern die Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 26. Juli 2026 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 14. August 2026, 18.00 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Wohnorts aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 30. August 2026, von 8.00 bis 18.00 Uhr,

eine Stichwahl statt.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Bad Marienberg, den 31. Juli 2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg