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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg hat in seiner Sitzung vom 18.01.2021 beschlossen, den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern. Der Entwurf der Änderung wurde in der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2022 anerkannt.

Neben städtebaulichen Anpassungen in der Stadt Bad Marienberg sowie den Ortsgemeinden Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Hof, Kirburg, Langenbach b. K., Mörlen, Nisterau, Norken, Stockhausen-Illfurth und Unnau beinhaltet die 7. Fortschreibung die Rücknahme der bislang im Flächennutzungsplan enthaltenen Sonderbauflächen für Windenergie bei gleichzeitiger Sicherung der Bestandsanlagen. Es erfolgt eine Anpassung der Windenergieflächen an den Regionalen Raumordnungsplan.

Der Beschluss zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Der aktuelle Entwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus folgenden Unterlagen der Planeo Ingenieure GmbH, Gesellschaft für technische Infrastrukturplanung mbH, Stand Juli 2022:

1. Zusammenfassende Liste der Änderungspunkte

2. Zeichenerklärung

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

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Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.1a und 01.1b: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiet „Solarpark“ (ca. 2,88 ha) sowie Darstellung der dazugehörigen Kompensationsflächen (ca. 0,73 ha) im Nordosten der Gemarkung Bad Marienberg

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Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.2: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“ (ca. 0,61 ha) nördlich des Schulzentrums in der Gemarkung Bad Marienberg

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Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.3: Erweiterung der gewerblichen Bauflächen in Richtung L293 Umgehung Bad Marienberg, geänderte Abgrenzung Nachtparkplatz / gewerbliche Bauflächen, Änderung der öffentlichen Grünflächen und der Flächen des Regenrückhaltebeckens (ca. 4,11 ha) zur Sicherung und Entwicklungsmöglichkeit der ansässigen Betriebe im Süden der Stadt Bad Marienberg (nördlich der L 293); Anpassung an die bestehende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Au“

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Ortsgemeinde Dreisbach - Änderungspunkt 03.1: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 1,25 ha) zur Sicherung und Entwicklungsmöglichkeit der ansässigen Betriebe im Gewerbegebiet „Unter den Weiden“ im Südwesten der Ortslage Dreisbach

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Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen - Änderungspunkt 04.1: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen (ca. 0,38 ha) zur Einbeziehung eines unbeplanten (teilweise bereits bebauten) Bereiches in den bebauten Ortsbereich zur Schließung von Baulücken im Nordosten der Ortslage Fehl-Ritzhausen

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Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen - Änderungspunkt 04.2: Umwandlung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,38 ha) im Süden der Ortslage Fehl-Ritzhausen

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Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 08.1: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen (ca. 1,3 ha) im Nordwesten der Ortslage Hof; Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“

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Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 08.2: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Mischbauflächen (ca. 1,0 ha) im Nordwesten der Ortslage Hof zur Einbeziehung eines unbeplanten (teilweise bebauten) Bereiches in den bebauten Ortsbereich zur Abrundung der Ortslage und Schließung von Baulücken

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Ortsgemeinde Kirburg - Änderungspunkt 09.1: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 3,9 ha) zur Sicherung und Erweiterung des Gewerbestandortes im Westen der Ortslage Kirburg

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Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 10.1a und 10.1b: Umwandlung von Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen in Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ (ca. 0,14 ha) im Norden der Ortslage Langenbach b. K., entlang der Kreisstraße 29 (K29)

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Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 10.2: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen (ca. 0,40 ha) zur Sicherung von gemischten Bauflächen und Abrundung der Ortslage im Osten

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Ortsgemeinde Mörlen - Änderungspunkt 12.1: Umwandlung von gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen (ca. 1,08 ha) im Nordwesten der Ortslage Mörlen; Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan „Kirchweg“

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Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 14.1: Erweiterung der Flächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ in angrenzende Waldflächen; Umwandlung von Grünflächen in Parkplatzflächen; Umwandlung von Parkplatzflächen in Waldflächen (insgesamt ca. 0,99 ha); Erweiterung der Friedhofsfläche für die Anlage eines Ruhewaldes sowie Anpassung der Parkplatzflächen und des östlich angrenzenden Waldes

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Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 14.2: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen sowie Umwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,28 ha), Korrektur/Anpassung der Wohnbauflächen am Ortseingang Nisterau-Bach entlang der Hauptstraße

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Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 14.3: Umwandlung von Waldflächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 0,45 ha) in der Mitte der Ortslage Nisterau im Ortsteil Pfuhl mit dem Ziel der Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes

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Ortsgemeinde Norken - Änderungspunkt 16.1: Erweiterung der Flächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ in angrenzende Waldflächen (ca. 0,25 ha), Erweiterung der Friedhofsfläche zur Anlage eines Ruhewaldes im Süden der Ortslage Norken

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Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth - Änderungspunkt 17.1: Umwandlung von gemischten Bauflächen und landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen (ca. 0,39 ha), Einbeziehung eines unbeplanten Bereiches in den bebauten Ortsbereich zur Ermöglichung einer „Hinterliegerbebauung“ im Nordosten der Ortslage Stockhausen-Illfurth

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Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth - Änderungspunkt 17.2: Umwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,39 ha) im Süden der Ortslage Stockhausen-Illfurth

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Ortsgemeinde Unnau - Änderungspunkt 18.1: Umwandlung von gemischten Bauflächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 0,43 ha) zur Sicherung und Entwicklungsmöglichkeit eines ansässigen Betriebes im Südosten der Ortslage Unnau

Änderungen hinsichtlich Windenergienutzung:

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Ortsgemeinde Neunkhausen - Änderungspunkt 19.1: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie

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Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 19.2: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen

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Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 19.3: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen

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Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 19.4: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen

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Ortsgemeinden Mörlen und Norken: Nachrichtliche Übernahme der Vorrangflächen für Windenergie im Südosten der Gemarkung Mörlen, im Süden der Gemarkung Neunkhausen sowie im Norden der Gemarkung Norken

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Ortsgemeinden Langenbach b. K. und Lautzenbrücken: Nachrichtliche Übernahme der Vorrangflächen für Windenergie im Süden der Gemarkung Langenbach b. K., im Süden der Gemarkung Neunkhausen sowie im Norden der Gemarkung Lautzenbrücken

Unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 BauGB wird der aktuelle Entwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 22.08. bis einschließlich 19.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210 in 56470 Bad Marienberg zur Einsicht bereitgehalten; es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaige Planungsalternativen informiert; den Bürger*innen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planunterlagen stehen außerdem im genannten Zeitraum unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ zur Einsicht und zum Download bereit.

Allgemein wird im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt und Ortsgemeinden in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist planerische Vorstufe zu den nachfolgenden Bebauungsplänen. Neben der Ausweisung von Bauflächen und -gebieten, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Grün- und Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald etc. wird das Planwerk durch zahlreiche nachrichtliche Übernahmen und Vermerke aus Fachplanungen ergänzt.

Andreas Heidrich, Bürgermeister