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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 36/2026
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nistertal für das Jahr 2026 vom 28.08.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nistertal für das Jahr 2026 vom 28.08.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 04.08.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.598.140 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.853.240 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-255.100 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-109.600 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

790.450 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.243.700 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-453.250 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

562.850 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

345 v. H.

- Grundsteuer B

550 v. H.

- Gewerbesteuer

395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

360,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 5.863.303,19 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 5.599.453,19 Euro und zum 31.12.2026 5.344.353,19 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ortsgemeinde Nistertal
Nistertal, 28.08.2026
Christian Benner, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.08.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.09.2026 bis 15.09.2026 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.

In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Nistertal eingesehen werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2026 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.

Nistertal, 28.08.2026
Christian Benner, Ortsbürgermeister