Die durch den Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 26.06.2023 durch Beschluss festgestellte 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde mit Verfügung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 06.09.2023, Aktenzeichen 2A/610-12/1, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Allgemein wird im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt und Ortsgemeinden in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist planerische Vorstufe zu den nachfolgenden Bebauungsplänen. Neben der Ausweisung von Bauflächen und -gebieten, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Grün- und Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald etc. wird das Planwerk durch zahlreiche nachrichtliche Übernahmen und Vermerke aus Fachplanungen ergänzt.
Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beinhaltet städtebauliche Änderungen sowie die nachrichtliche Übernahme der Vorranggebiete für die Windenergienutzung aus dem aktuellen Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald verbunden mit der Rücknahme der bisherigen Sondergebiete für die Windenergienutzung aus der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die bezeichnete Fortschreibung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Änderungen und Anpassungen des Flächennutzungsplanes werden in punktueller Form vorgenommen, d. h. basierend auf der zurzeit wirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes werden nur die Teilbereiche der Planunterlagen überarbeitet, die von Änderungen oder Neuausweisungen betroffen sind. Änderungen, Ergänzungen und Korrekturen werden in der Stadt Bad Marienberg sowie in den Ortsgemeinden Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Hof, Kirburg, Langenbach b. K., Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Norken und Unnau vorgenommen.
Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus dem Dokument „Begründung und Zusammenfassende Liste der Änderungspunkte“ und der Zeichenerklärung. Die Planausgabe erfolgt für die betroffenen Bereiche der Stadt Bad Marienberg und der jeweiligen Ortsgemeinde als Kartenausschnitte in der Begründung mit jeweils der bisherigen und der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer-Nr. 211, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, eingesehen werden. Jeder kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.