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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Marienberg

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Marienberg

Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg wird zu einer Sitzung auf Mittwoch, 9. Oktober 2024, 18:00 Uhr in den Jürgen-Schmidt-Saal der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg eingeladen.

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil

1.

Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

2.

Stand Umsetzung der gefassten Beschlüsse

3.

Beschlussfassung zur Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

4.

Jahresabschluss VG-Werke

Beratung und Beschlussfassung zu den Jahresabschlüssen 2023 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

5.

Jahresabschluss MarienBad GmbH

6.

Beratung und Beschlussfassung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit Nachtragshaushaltsplan, Stellenplan und Nachtragswirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke

7.

Beratung und Beschlussfassung Sanierung Heizung Grundschule Neunkhausen im Rahmen des KIPKI-Förderprogramms

8.

1. Teilfortschreibung Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald zum Kapitel 3.2 Energiegewinnung und -versorgung;

Beteiligungsverfahren

9.

Antrag SPD-Fraktion: "Tourismus in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg“

10.

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Stellenausschreibung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

12.

Einwohnerfragestunde

13.

Kenntnisgaben/Verschiedenes

Andreas Heidrich, Bürgermeister

Einwohnerfragestunde

Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

Die Einwohnerfragestunde wird regelmäßig anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen oder Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Verbandsgemeindeverwaltung