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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg:

Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter dem Eindruck der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem beschleunigten Verfahren nach dem damaligen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) leitete der Verbandsgemeinderat mit Beschluss vom 26.06.2023 das Verfahren der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Die Steuerung der Windenergienutzung ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Der Beschluss zur Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Verbandsgemeinderat erkannte den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes am 01.10.2025 an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen sind. Nach dem aktuellen Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sind Neuerungen und Ergänzungen in der Stadt Bad Marienberg sowie in den Ortsgemeinden Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. K., Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth und Unnau vorgesehen.

Der aktuelle Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus folgenden Unterlagen des Planungsbüros Freiraumplanung Schmidtgen, Höchstenbach, Stand September 2025:

1. Begründung

2. Beschreibung der Änderungspunkte

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet folgende Änderungspunkte:

Die aktuellen Planunterlagen des Entwurfes der bezeichneten Flächennutzungsplanänderung, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern. Die Planunterlagen stehen außerdem im genannten Zeitraum unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ zur Einsicht und zum Download bereit.

Die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Verbandsgemeinderat getroffen.

Allgemein wird im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt und Ortsgemeinden in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist planerische Vorstufe zu den nachfolgenden Bebauungsplänen. Neben der Ausweisung von Bauflächen und -gebieten, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Grün- und Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald etc. wird das Planwerk durch zahlreiche nachrichtliche Übernahmen und Vermerke aus Fachplanungen ergänzt.

Andreas Heidrich, Bürgermeister