Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Dreisbach | |||
| Flur 6 | Nr.79 | Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Hof zur hohen Linde 1 | 3,5588 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.
Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de