Öffentliche Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 13.640.480 | 500.000 | 14.140.480 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 13.283.630 | 500.000 | 13.783.630 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 356.850 |
| 356.850 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.115.620 |
| 1.115.620 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.385.350 | -30.900 | 3.354.450 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.419.700 | 249.000 | 4.668.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.034.350 | -279.900 | -1.314.250 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -81.270 | 279.900 | 248.630 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf 3.000.000 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| Wasserwerk | von bisher 1.381.000 Euro auf 1.236.000 Euro |
| Klärwerk | von bisher 2.576.000 Euro auf 2.279.120 Euro |
| zusammen | von bisher 3.957.000 Euro auf 3.515.120 Euro |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Wasserwerk | von bisher 1.000.000 Euro auf 1.000.000 Euro |
| Klärwerk | von bisher 1.000.000 Euro auf 1.000.000 Euro |
| zusammen | von bisher 2.000.000 Euro auf 2.000.000 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | |
| Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichInvestitionskredite aufgenommen werden müssen | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| Klärwerk | von bisher 2.000.000 Euro auf 0 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichInvestitionskredite aufgenommen werden müssen | von bisher 2.000.000 Euro auf 0 Euro |
| zusammen | von bisher 2.000.000 Euro auf 0 Euro |
|
| |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichInvestitionskredite aufgenommen werden müssen | von bisher 2.000.000 Euro auf 0 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 31.105.494,12 Euro und zum 31.12.2022 31.988.700,43 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 32.345.550,43 Euro.
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Hinweis:
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.12.2023 bis 12.12.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.