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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltsatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für das Jahr 2023 vom 23.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltsatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für das Jahr 2023 vom 23.11.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf 3.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 31.105.494,12 Euro und zum 31.12.2022 31.988.700,43 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 32.345.550,43 Euro.

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Verbandsgemeindeverwaltung (Siegel)
Bad Marienberg, 23.11.2023
Andreas Heidrich, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.12.2023 bis 12.12.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

Bad Marienberg, 23.11.2023 (Siegel)
Andreas Heidrich, Bürgermeister