Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 16.598.690 | 0 | 16.598.690 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 16.593.930 | 0 | 16.593.930 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 4.760 | 0 | 4.760 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 339.700 | 0 | 339.700 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.822.470 | 0 | 2.822.470 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.066.600 | 0 | 5.066.600 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.244.130 | 0 | -2.244.130 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.904.430 | 0 | 1.904.430 |
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird unverändert festgesetzt auf 1.994.430 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf — 0 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| Wasserwerk | von bisher 1.208.000 Euro auf 903.590 Euro |
| Klärwerk | von bisher 2.517.000 Euro auf 2.452.400 Euro |
| zusammen | von bisher 3.725.000 Euro auf 3.355.990 Euro |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| Klärwerk | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| zusammen | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | |
| Wasserwerk | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werdenmüssen | von bisher 0 Euro auf 0 Euro |
| Klärwerk | von bisher 220.000 Euro auf 220.000 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | von bisher 220.000 Euro auf 220.000 Euro |
| zusammen | von bisher 220.000 Euro auf 220.000 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werdenmüssen | von bisher 220.000 Euro auf 220.000 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 34.160.296,38 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 34.200.236,38 Euro und zum 31.12.2025 34.204.996,38 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.
Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wird in drei Fällen gewährt.
Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht.
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.12.2025 bis 09.12.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.