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Wäller Blättchen - Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ausgabe 48/2025
Aus den Gemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Nistertal

In der Gemarkung Erbach, Flur 3, Flurstück 518 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 19. 11. 2025 09.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, Gemarkung Erbach, Flur 3, Flurstück 518, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Einzelne Grenzpunkte von bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 12.12.2025 bis 12.01.2026 bei Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter https://pc-vermessung.de/oeffentliche-bekanntgaben/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg finden Sie unter

https: //www.pc-vermessung.de/elektronische-kommunikation.

gez. Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer
Öffentlich best. Vermessungsiengenieur
Alexanderring 9, 57627 Hachenburg