Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg hatte am 18.01.2021 beschlossen, den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan punktuell zu ändern und das Verfahren der 7. Fortschreibung einzuleiten. Ergänzend dazu entschied der Rat am 03.11.2021, als weiteren Gegenstand dieser Fortschreibung die ausgewiesenen Sondergebiete für die Windenergienutzung einschließlich der Gesamthöhenbeschränkung baulicher Anlagen aufzuheben. Gleichzeitig werden die Vorranggebiete Windenergienutzung des derzeit geltenden Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald in nachrichtlicher Darstellung in den Flächennutzungsplan aufgenommen.
Es werden nur die Teilbereiche der Planunterlagen überarbeitet, die durch Änderungen, Korrekturen oder Neuausweisungen betroffen sind. In der Stadt Bad Marienberg sowie in den Ortsgemeinden Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Hof, Kirburg, Langenbach b. K., Mörlen, Nisterau, Norken, Stockhausen-Illfurth und Unnau sind Änderungen vorgesehen.
Im Einzelnen enthält die Fortschreibung folgende Änderungen:
| • | Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.1a und 01.1b „Auf dem Strang“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiet „Solarpark“ (ca. 2,88 ha) sowie Darstellung der dazugehörigen Kompensationsflächen (ca. 0,73 ha) im Nordosten der Gemarkung Bad Marienberg |
| • | Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.2 „Vor dem Kleinen Roten Berg“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ (ca. 0,61 ha) nördlich des Schulzentrums in der Gemarkung Bad Marienberg |
| • | Stadt Bad Marienberg - Änderungspunkt 01.3 „Auf der Au“: Erweiterung der gewerblichen Bauflächen in Richtung L 293 Umgehung Bad Marienberg, geänderte Abgrenzung Nachtparkplatz / gewerbliche Bauflächen, Änderung der öffentlichen Grünflächen und der Flächen des Regenrückhaltebeckens (ca. 4,11 ha) zur Sicherung und als Entwicklungsmöglichkeit der ansässigen Betriebe im Süden der Stadt Bad Marienberg (nördlich der L 293); Anpassung an die bestehende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Au“ |
| • | Ortsgemeinde Dreisbach - Änderungspunkt 03.1 „Unter den Weiden“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 1,25 ha) zur Sicherung des Gewerbestandorts und als Entwicklungsmöglichkeit der ansässigen Betriebe im Gewerbegebiet „Unter den Weiden“ im Südwesten der Ortslage Dreisbach |
| • | Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen - Änderungspunkt 04.1 „Dorfwiesen“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen (ca. 0,38 ha) zur Einbeziehung eines unbeplanten (teilweise bereits bebauten) Bereiches in den bebauten Ortsbereich, Schließung von Baulücken im Nordosten der Ortslage Fehl-Ritzhausen an der Straße „Zum Jagdhaus“ |
| • | Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen - Änderungspunkt 04.2 „Tauschflächen Dorfwiesen“: Umwandlung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,38 ha) im Südosten der Ortslage Fehl-Ritzhausen an der Höhner Straße |
| • | Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 08.1: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen (ca. 1,3 ha) im Nordwesten der Ortslage Hof; Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ |
| • | Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 08.2 „Hilgershoon“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Mischbauflächen (ca. 1,0 ha) im Nordwesten der Ortslage Hof zur Einbeziehung eines unbeplanten (teilweise bebauten) Bereiches in den bebauten Ortsbereich zur Abrundung der Ortslage und Schließung von Baulücken |
| • | Ortsgemeinde Kirburg - Änderungspunkt 09.1 „Vor dem Weyandshahn“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 0,1 ha) zur Sicherung und Erweiterung des Gewerbestandortes im Westen der Ortslage Kirburg |
| • | Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 10.1a und 10.1b „Radweg“: Umwandlung von Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen in Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ (ca. 0,14 ha) im Norden der Ortslage Langenbach b. K., entlang der Kreisstraße 29 (K 29) |
| • | Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 10.2 „Steimelsweg“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen (ca. 0,40 ha) zur Sicherung von gemischten Bauflächen und Abrundung der Ortslage im Osten |
| • | Ortsgemeinde Mörlen - Änderungspunkt 12.1 „Kirchweg“: Umwandlung von gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen (ca. 1,08 ha) im Nordwesten der Ortslage Mörlen; Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan „Kirchweg“ |
| • | Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 14.1 „Erweiterung Friedhof“: Erweiterung der Flächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ in angrenzende Waldflächen; Umwandlung von Grünflächen in Parkplatzflächen; Umwandlung von Parkplatzflächen in Waldflächen (insgesamt ca. 0,72 ha); Erweiterung der Friedhofsfläche für die Anlage eines Ruhewaldes sowie Anpassung der Parkplatzflächen und des östlich angrenzenden Waldes |
| • | Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 14.2 „Wohnbauflächen Hauptstraße“: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen sowie Umwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,28 ha), Korrektur/Anpassung der Wohnbauflächen am Ortseingang Nisterau-Bach entlang der Hauptstraße |
| • | Ortsgemeinde Norken - Änderungspunkt 16.1 „Erweiterung Friedhof“: Erweiterung der Flächen mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ in angrenzende Waldflächen (ca. 0,25 ha), Erweiterung der Friedhofsfläche zur Anlage eines Ruhewaldes im Süden der Ortslage Norken zwischen Tannenweg und Köln-Leipziger-Straße |
| • | Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth - Änderungspunkt 17.1 „Am Stock“: Umwandlung von gemischten Bauflächen und landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen (ca. 0,39 ha), Einbeziehung eines unbeplanten Bereiches in den bebauten Ortsbereich zur Ermöglichung einer „Hinterliegerbebauung“ im Nordosten der Ortslage Stockhausen-Illfurth |
| • | Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth - Änderungspunkt 17.2 Tauschflächen „Am Stock“: Umwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche Flächen (ca. 0,39 ha) im Süden der Ortslage Stockhausen-Illfurth an der K 58 |
| • | Ortsgemeinde Unnau - Änderungspunkt 18.1 „Am Berg“: Umwandlung von gemischten Bauflächen in gewerbliche Bauflächen (ca. 0,43 ha) zur Sicherung und als Entwicklungsmöglichkeit eines ansässigen Betriebes im Südosten der Ortslage Unnau |
Änderungen hinsichtlich Windenergienutzung:
| • | Ortsgemeinde Neunkhausen - Änderungspunkt 19.1: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie |
| • | Ortsgemeinde Langenbach b. K. - Änderungspunkt 19.2: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen |
| • | Ortsgemeinde Nisterau - Änderungspunkt 19.3: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen |
| • | Ortsgemeinde Hof - Änderungspunkt 19.4: Rücknahme der Sonderbauflächen für Windenergie und Sicherung der Bestandsanlagen |
| • | Ortsgemeinden Mörlen und Norken: Nachrichtliche Übernahme der Vorrangflächen für Windenergie im Südosten der Gemarkung Mörlen, im Süden der Gemarkung Neunkhausen sowie im Norden der Gemarkung Norken |
| • | Ortsgemeinden Langenbach b. K. und Lautzenbrücken: Nachrichtliche Übernahme der Vorrangflächen für Windenergie im Süden der Gemarkung Langenbach b. K., im Süden der Gemarkung Neunkhausen sowie im Norden der Gemarkung Lautzenbrücken |
Der aktuelle Entwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus folgenden Unterlagen der Planeo Ingenieure GmbH, Gesellschaft für technische Infrastrukturplanung mbH, Stand Dezember 2022:
| 1. | Begründung und Liste der Änderungspunkte |
| 2. | Zeichenerklärung |
Der aktuelle Entwurf der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom
19.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Str. 4, Zimmer 210 in 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Flächennutzungsplanentwurf. Die Planunterlagen stehen außerdem im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html im genannten Zeitraum zur Einsicht und zum Download bereit.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes schriftlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail an bauleitplanung@bad-marienberg.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.
Allgemein wird im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt und Ortsgemeinden in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist planerische Vorstufe zu den nachfolgenden Bebauungsplänen. Neben der Ausweisung von Bauflächen und -gebieten, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Grün- und Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald etc. wird das Planwerk durch zahlreiche nachrichtliche Übernahmen und Vermerke aus Fachplanungen ergänzt.