Berufung in den Verbandsgemeinderat
Frau Susanne Massow hat ihr Ratsmandat mit Ablauf des Jahres 2025 niedergelegt.
Nachdem Herr Valentin Sohlbach die Wahl nicht angenommen hat, wurde gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO)
als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Verbandsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.