Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Ortsgemeinde Nistertal folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
In der Ortsgemeinde Nistertal dürfen am Sonntag, 08.03.2020, 14.06.2020 und 25.10.2020 auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt werden.
§ 2
An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Nistertal durchgeführt werden.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.