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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 1/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 04.01.2023 den Mitgliedern des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach (Höchstenbach, Welkenbach, Wied und Winkelbach) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen.

Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Höchstenbach,  —  Anke Fuchs
den 04. Januar 2023  —  Verbandsvorsteherin