Ralf Moltraßi hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderats Dreifelden niedergelegt. Für ihn konnte gemäß § 45 Absatz 1 und 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) keine Nachrückerin/kein Nachrücker einberufen werden.
Die Anzahl der gewählten Ratsmitglieder bemisst sich nach § 29 Abs. 2 GemO nach der Zahl der Einwohner. Der Ortsgemeinderat besteht nach dem Ausscheiden des Ratsmitglieds abweichend von der oben genannten Regelung aus fünf statt sechs Mitgliedern.