gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
Vollzug der Wassergesetze;
Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg auf Änderung der Erlaubnis i.d.F. vom 18.12.2018 zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage „Hachenburg“ und den vorgeschalteten Entlastungsanlagen in verschiedene Gewässer (alle III. Ordnung)
hier: Bau einer FlexBio-Anlage
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für den geplanten Bau einer FlexBio-Anlage auf der Kläranlage „Hachenburg“ in der Gemarkung Hachenburg, Flur 72, Flurstück 1, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (Aktenzeichen: 334-KA-143-05937/2000).
Nach den vorgelegten Unterlagen soll das im Bereich der Hachenburger Brauerei anfallende Abwasser in einer FlexBio-Anlage anaerob vorbehandelt und hierbei Biogas gewonnen werden, welches wieder im Brauereibetrieb genutzt werden soll. Die FlexBio-Anlage soll in Containern auf dem Gelände der Kläranlage „Hachenburg“ aufgestellt werden.
Die gemäß § 7 Abs. 1 sowie Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 01.02.2023 (Art. 7G vom 04.01.2023), erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.