Vorbereitung der Planung für den Ausbau der L288 (Borngasse) OD Hachenburg
Dulden von Vorarbeiten / Vermessungsarbeiten auf Grundstücken
Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt für den Ausbau der OD Hachenburg Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den LBM Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich ab dem 20.03.2023 durchgeführt.