Der Stadtrat hat beschlossen im Bereich „An den Schelmigskauten“, Flur 28 in der Gemarkung Hachenburg einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurstücke 3408/5, 3408/7, 3414/5, 3417/4, 3418/7, 3439, 3440, 3441, 3444/1, 3447/1, 3448, 3462/22, 3462/25, 6342/5 und 6342/6 sollen in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes mit einbezogen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bodenordnung und Erschließung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung in diesem Bereich zu schaffen. Das Bebauungsplangebiet "An den Schelmigskauten" schließt sich westlich der „Nisterstraße“ sowie südlich und westlich des „Marienstätter Weges“ an.
Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird die Aufstellung hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen erfolgt eine öffentliche Auslegung der Pläne, auf die rechtzeitig im Mitteilungsblatt „Inform“ hingewiesen wird.