Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt* | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.973.170,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.460.630,00 EUR |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | -2.487.460,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -1.354.510,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.102.530,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.690.700,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.588.170,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.942.680,00 EUR |
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 EUR |
| verzinste Kredite auf | 1.513.000,00 EUR |
| zusammen auf | 1.513.000,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, | |
| wird festgesetzt auf | 3.647.000,00 EUR |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, | |
| beläuft sich auf | 2.309.520,00 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 2.000.000,00 EUR |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | |
| wird festgesetzt auf | 1.000.000,00 EUR |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk | 6.404.000,00 EUR |
| davon zinslose Kredite | 2.115.000,00 EUR |
| verzinste Kredite | 4.289.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk | 2.362.000,00 EUR |
| davon zinslose Kredite | 471.000,00 EUR |
| verzinste Kredite | 1.891.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg | 187.000,00 EUR |
| davon zinslose Kredite | 0,00 EUR |
| verzinste Kredite | 187.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorung | 501.000,00 EUR |
| davon zinslose Kredite | 0,00 EUR |
| verzinste Kredite | 501.000,00 EUR |
| zusammen auf | 9.454.000,00 EUR |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk | 1.000.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk | 1.000.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg | 750.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung | 750.000,00 EUR |
| zusammen auf | 3.500.000,00 EUR |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk | 9.140.000,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 9.140.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk | 2.955.000,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 2.955.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg | 0,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung | 337.000,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 337.000,00 EUR |
| zusammen auf | 12.432.000,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 12.432.000,00 EUR |
| Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt auf | 31 v.H. |
Nachrichtlich:
| Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2023 | 10.705.447,00 EUR |
| Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2024 | 11.522.057,00 EUR |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 24.088.973,22 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 22.610.053,22 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 20.122.593,22 EUR |
Altersteilzeit darf nur innerhalb der Quote nach § 4 Abs. 2 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TVFlexAZ - vereinbart werden.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind nicht erteilt. Die Gehnemigungen für die §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt und haben folgenden Wortlaut:
Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung auf 1.513.000 EUR festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kredite für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 GemO abgelehnt.
Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung auf 2.309.520 EUR festgesetzten Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gemäß§ 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 GemO abgelehnt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 2.000.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse und der auf 1.000.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 9.454.000 EUR, festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von diesem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 2.362.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 6.404.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung, 187.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg und 501.000 EUR auf den Betriebszweig Energieversorgung.
Aufgrund der Stellungnahme der SGD Nord wird davon ausgegangen, dass die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Zukunftskonzeptes Abwasserwerk die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.
Im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Investitionskredite des Betriebszweiges Energieversorgung für die Aufnahme der einzelnen Kredite wird sich die Einzelgenehmigung vorbehalten. Bei Beantragung der Einzelgenehmigung ist für jede Maßnahme ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und/oder eine Stellungnahme beizufügen.
Die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 12.432.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO geriehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 2.955.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 9.140.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und 337.000 EUR auf den Betriebszweig Energieversorgung.
Im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Investitionskredite des Betriebszweiges Energieversorgung für die Aufnahme der einzelnen Kredite wird sich die Einzelgenehmigung vorbehalten. Bei Beantragung der Einzelgenehmigung ist für jede Maßnahme ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und/oder eine Stellungnahme beizufügen.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, den 18.03.2024 bis Dienstag, den 26.03.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08.00-12.00 Uhr |
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| Dienstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00-12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-18.30 Uhr |
| Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.