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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde

Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Stadt Hachenburg

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. 2014, S. 40), in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Stadt Hachenburg folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Stadt Hachenburg werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:

- Sonntag, 17.03.2024

- Sonntag, 05.05.2024

- Sonntag, 29.09.2024 und

- Sonntag, 20.10.2024

§ 2

(1) An diesen Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An diesen Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Hachenburg durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen der Marktsonntage sind gem. § 12 Abs. 4 LMAMG in der Zeit von 11 bis 18 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Hachenburg, den 06.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg
gez.
Gabriele Greis
Bürgermeisterin