Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. 2014, S. 40), in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Stadt Hachenburg folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Stadt Hachenburg werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:
- Sonntag, 17.03.2024
- Sonntag, 05.05.2024
- Sonntag, 29.09.2024 und
- Sonntag, 20.10.2024
(1) An diesen Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An diesen Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Hachenburg durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen der Marktsonntage sind gem. § 12 Abs. 4 LMAMG in der Zeit von 11 bis 18 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.