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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 13/2024
Aus den Gemeinden
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Gebührenordnung der Stadt Hachenburg

über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Hachenburg vom 07.03.2024

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 19. 12. 1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung, werden folgende Parkgebühren innerhalb der Stadt Hachenburg festgesetzt:

§ 1

Die Parkgebühren betragen:

Zone A (auf dem Flurkartenausschnitt blau markierte Flächen)

Zone B (auf dem Flurkartenausschnitt rot markierte Fläche)

§ 2

Für folgende Parkflächen sind Dauerparkausweise erhältlich:

§ 3

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hachenburg, den 07.03.2024
Leukel Stadtbürgermeister