Wiesenurnengräber
Wir bitten darum, alle Grabgestecke, Laternen und sonstige Gegenstände von den Wiesenurnengräbern bis zum 31.03.2026 zu entfernen. Dann beginnen die Grünpflegearbeiten und alle Wiesenurnengräber sind frei zu halten.
Sollten sich nach dem 01.04.2026 noch Gegenstände auf den Gräbern befinden, behält sich die Gemeindeverwaltung vor, diese zu entsorgen.
Wasserversorgung
Die untere Wasserentnahmestelle wird vor Ostern geöffnet, frostfreie Nächte vorausgesetzt.
Die obere Entnahmestelle kann - wie in den Vorjahren - erst später in Betrieb genommen werden, da die Leitung nicht frostsicher ist.
Grabpflege / Ruhezeiten
Einige Grabstätten sind nicht mehr gepflegt und deren Ruhezeit ist bereits abgelaufen. Diese sind gemäß Friedhofssatzung einzuebnen.
Die Angehörigen werden gebeten, kurzfristig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen.
Bitte achten Sie bei bestehenden Grabstätten auf eine regelmäßige Pflege sowie die Standfestigkeit der Grabsteine.
Sollte eine Pflege vor Ablauf der Ruhezeit nicht mehr möglich sein, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Gemeindeverwaltung weist noch einmal darauf hin, das Grabstätten deren Ruhezeit abgelaufen ist, von den Angehörigen einzuebnen sind. Andernfalls wird dies die Gemeindeverwaltung in Auftrag geben und die Gebühren jeweils in Rechnung stellen.
Erdreihengräber hatten bis 2008 eine Ruhezeit von 30 Jahren, ab 2008 nur noch 25 Jahre. (Nach einer Ruhezeit von 25 Jahren dürfen auch die älteren Gräber eingeebnet werden)
Urnenreihengräber hatten bis zum Jahr 2021 eine Ruhezeit von 15 Jahren. Ab 2025 dann auch 25 Jahre.
Bei Fragen können Sie gerne mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt treten.