1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Mörsbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 12.04.2023 den Mitgliedern des Ortsgemeinderats Mörsbach zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Mörsbach zur Einsichtnahme aus. |
|
| Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter http://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mörsbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. |
|
| Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen. |
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.