| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 der Verbandsgemeinde Hachenburg mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 15.04.2024 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats Hachenburg zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.hachenburg-vg.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Hachenburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. |
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.