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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 17/2023
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heuzert für das Haushaltsjahr 2023 vom 20.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 182.700,00 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 187.240,00 EUR

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag (-) auf -4.540,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 14.080,00 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 106.400,00 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 152.200,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -45.500,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 31.420,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf 365 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf 400 v. H.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund 40,00 EUR

b) für den zweiten Hund 70,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund 130,00 EUR

gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5)

d) für den ersten gefährlichen Hund 345,00 EUR

e) für den zweiten gefährlichen Hund 460,00 EUR

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 460,00 EUR

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres 801.058,26 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 796.638,26 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 792.098,26 EUR

Heuzert, den 20.04.2023
Manfred Schneider
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Dienstag, den 02.05.2023 bis Donnerstag, den 11.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag 08.00-12.00 Uhr

Dienstag 08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag 08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 20.04.2023
Im Auftrag
Jan-Eric Schneider

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Heuzert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 20.04.2023
Im Auftrag
Schäfer