Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 182.700,00 EUR
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 187.240,00 EUR
der Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag (-) auf -4.540,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 14.080,00 EUR
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 106.400,00 EUR
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 152.200,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -45.500,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 31.420,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
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| (Grundsteuer A) auf 365 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 400 v. H. |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
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| a) für den ersten Hund 40,00 EUR |
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| b) für den zweiten Hund 70,00 EUR |
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| c) für jeden weiteren Hund 130,00 EUR |
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| gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) |
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| d) für den ersten gefährlichen Hund 345,00 EUR |
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| e) für den zweiten gefährlichen Hund 460,00 EUR |
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| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 460,00 EUR |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 801.058,26 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 796.638,26 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 792.098,26 EUR
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Dienstag, den 02.05.2023 bis Donnerstag, den 11.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr
Mittwoch 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag 08.00-12.00 Uhr
13.30-18.30 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Heuzert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.