Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 09.05.2023 beim Ortsbürgermeister während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift beim Ortsbürgermeister Einspruch erheben.