INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schützen Sie Ihre Wasserleitung vor Frost
- Besonders zu beachten bei unfertigen Neubauten -
Wasserleitungen und Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden! Viele Frostschäden können so vermieden werden. Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussnehmer getragen werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Regeln zum Schutz der Wasserleitungen bei Frostgefahr:
- Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sofort instandsetzen.
- Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzähler immer geschlossen halten.
- Umhüllen Sie die Wasserzähler und freiliegenden Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweichenden Isolierstoffen.
- Nie gefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenen Feuer auftauen.
Besonders bei unfertigen Neubauten sollten diese Empfehlungen beachtet werden. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt:
Es kommt zu vielen unnötigen Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern und damit vermeidbaren Kosten für die Hauseigentümer.
Verbandsgemeindewerke Hachenburg
Betriebszweig Wasserwerk