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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 20/2023
Aus den Gemeinden
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Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Alpenrod für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.280.160,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.897.150,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf 383.010,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 586.570,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 650.900,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.530.230,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf -879.330,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 292.760,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf 803.500,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

auf 345v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf 380 v. H.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund 54,00 EUR

b) für den zweiten Hund 78,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund 102,00 EUR

d) gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5)

258,00 EUR

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

10.252.180,26 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

10.085.280,26 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 10.468.290,26 EUR

Alpenrod, den 09.05.2023
Beate Salzer
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit

von Montag, den 22.05.2023 bis Donnerstag, den 01.06.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 09.05.2023
Im Auftrag
Dagmar Aschfalk

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Alpenrod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 09.05.2023
Im Auftrag
Schäfer