Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.280.160,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.897.150,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf 383.010,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 586.570,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 650.900,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.530.230,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf -879.330,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 292.760,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
auf 803.500,00 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
|
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
|
auf 345v. H. |
|
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer auf 380 v. H. |
3. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
|
a) für den ersten Hund 54,00 EUR |
|
b) für den zweiten Hund 78,00 EUR |
|
c) für jeden weiteren Hund 102,00 EUR |
|
d) gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) |
|
258,00 EUR |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres
10.252.180,26 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres
10.085.280,26 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 10.468.290,26 EUR
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit
von Montag, den 22.05.2023 bis Donnerstag, den 01.06.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag |
08.00-12.00 Uhr |
|
Dienstag |
08.00-12.00 Uhr |
13.30-16.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00-12.00 Uhr |
|
Donnerstag |
08.00-12.00 Uhr |
13.30-18.30 Uhr |
Freitag |
08.00-12.00 Uhr |
|
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. |
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
2. |
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Alpenrod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.