Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung und des § 8 der Satzung des Kindergartenzweckverbandes Luckenbach vom 06.09.1973, zuletzt geändert am 14.03.2000, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 190.770,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 190.770,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf 0,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.000,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.000,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 0,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 0,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die nicht gedeckten Kosten für den Um- und Ausbau und die Einrichtung des Kindergartens werden von den Gemeinden des Zweckverbandes nach dem Verhältnis der für die Verbandsgemeindeumlage maßgebenden Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes aufgebracht. Stichtag ist der, der Fertigstellung des Kindergartens vorausgehende 31. Dezember.
Die nicht gedeckten Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung des Kindergartens werden im Wege der jährlichen Verbandsumlage aufgebracht. Umlagemaßstab ist die Zahl der im vorangegangenen Haushaltsjahr zum Besuch des Kindergartens berechtigt gewesenen Kinder.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 253,13 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Vorjahres 253,13 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 253,13 EUR
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 22.05.2023 bis Donnerstag, den 01.06.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag |
08.00-12.00 Uhr |
|
Dienstag |
08.00-12.00 Uhr |
13.30-16.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00-12.00 Uhr |
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Donnerstag |
08.00-12.00 Uhr |
13.30-18.30 Uhr |
Freitag |
08.00-12.00 Uhr |
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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. |
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
2. |
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Kindergartenzweckverband Luckenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.