Die Bürgersprechstunde ist mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14. Darüber hinaus ist die Verwaltung auch außerhalb der Regelsprechstunde unter der Tel. Nr. 02662/1012 und in dringenden Fällen unter 0172 6597978 erreichbar. Außerdem stehen Anrufbeantworter, sowie E- Mail für Ihre Nachricht zur Verfügung.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Im Vorfeld einer Berufung durch den Gemeinderat werden Interessent/innen gebeten Kontakt mit dem Ortsbürgermeister aufzunehmen.
Ein Formular für die Bewerbung und weitere Informationen können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Da die Schöffen auf Vorschlag von den Stadt- und Gemeinderäten gewählt werden, wird die Vorschlagliste in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2023 ein Tagesordnungspunkt sein. Wer seine Bewerbung noch abgeben möchte, bitte ich daher dies bis zu 30.05.2023 zu machen.
Vergangene Woche haben sich Louis, Til und David in der Erlengasse getroffen. Jeder von ihnen hat einen Nistkasten für die Meisen-Vogelgattung unter Anleitung zusammengebaut. Die Einzelteile waren aus rauem Naturholz vorbereitet, denn dieses ist atmungsaktiv und sorgt für ein gutes Klima im Nest.
Nach einer kurzen Erklärung über Kastengröße, Kasteneigenschaften, Fluglochdurchmesser, Aufhänge-Ausrichtung etc. ging es dann hochmotiviert, euphorisch und voller Tatendrang zur Sache. Es wurde gehämmert, gesägt und mit dem Akkuschrauber wurden die Teile miteinander verschraubt, sodass am Schluss ein ansehnlicher Kasten das Ergebnis war. Alle hatten einen riesen Spaß und die Vogelwelt wird es ihnen danken.
Ich möchte daran erinnern, dass alle Grundstückseigentümer gehalten sind darauf zu achten, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Verkehrsraum, das heißt öffentliche Straßen und Gehwege, hineinragen. Im Zweifelsfall ist für einen entsprechenden Rückschnitt zu sorgen, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Straßenrinnen und Gehwege sind sauber zu halten, das gilt insbesondere auch für Bewuchs durch Unkraut, Gräser oder Moos, was zu entfernen ist. Näheres dazu ist der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied zu entnehmen, zu finden auf den Seiten der Gemeinde Steinebach an der Wied auf der Homepage der VG-Hachenburg unter „Ortsrecht“.
Allerdings halte ich es für selbstverständlich, auch im Interesse des Erscheinungsbildes der Anwesen und dem gesamten Ortsbildes, die Straßen entlang der Grundstücke sauber zu halten.