Titel Logo
INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 1. August 1977 (GVBl. 1977 S. 273), in der derzeit gültigen Fassung, und der Beschlüsse des Stadtrates Hachenburg vom 07.04.2025, werden die nachfolgend aufgeführten Parkplätze im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erfolgt mit der Zweckbestimmung als öffentlicher Parkplatz und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:

Die gewidmeten Flächen sind im beigefügten Lageplan rot dargestellt.

Die Widmungsverfügung mit dem dazugehörigen Lageplan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden (montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) im Zimmer 318 der Verbands-gemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Hachenburg, den 07.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg
gez.
Greis
Bürgermeisterin