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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 21/2023
Aus den Gemeinden
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Satzung der Ortsgemeinde Streithausen über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

(1) bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller

(2) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 12.01.2016, zuletzt geändert am 26.02.2019, außer Kraft.

Streithausen, den 20.04.2023
Kohlhaas
Ortsbürgermeister

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

A) Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 55,00 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 300,00 €

2.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte 120,00 €

3.

Nachbestattung einer Urne in eine bestehende Erd(wiesen)grabstätte 80,00 €

4.

Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte 300,00 €

5.

Überlassung einer Urnen-Baumgrabstätte 300,00 €

6.

Überlassung einer Reihengrabstätte für Verstorbene im Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften (Erdwiesengrabstätte) 1.000,00 €

B) Ausheben und Schließen

1.

Reihengräber 650,00 €

2.

Urnengräber 120,00 €

C) Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Für das Ausgraben und Umbetten von Leichen werden die entstandenenKosten als Gebühren erhoben.

D) Benutzung der Leichenhalle

1.

Für die Aufbewahrung 30,00 €

2.

Für die Reinigung 30,00 €

3.

Für die Nutzung des Kühlraumes 50,00 €

4.

Für die Nutzung des Kühlraumes von Ortsfremden 100,00 €

E) Ortsfremdenzuschlag

Auf Antrag kann eine Bestattung von Ortsfremden auf dem gemeindeeigenen Friedhof erfolgen. In diesen Fällen erfolgt der Abschluss eines Vertrages, in dem u.a. die Höhe des zusätzlichen privatrechtlichen Entgelts festgesetzt wird.

F) Einebnung und Entsorgung von Grabstätten und Grabsteinen

Für eine spätere Einebnung der Grabstätten nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit werden folgende Gebühren bereits bei der Anforderung der Friedhofsgebühren erhoben:

1.

Reihengräber 250,00 €

2.

Urnenreihengräber 50,00 €

3.

Wiesenreihengräber 150,00 €

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Streithausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 20.04.2023
Im Auftrag
Schäfer