Den diesjährigen Wandertag richtete die Kirmesgesellschaft Nister aus. Ortsbürgermeister Thomas Giehl begrüßte die erschienenen Wanderer und Oliver Schnell erläuterte die Wanderstrecke und schickte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Route. Mit ca. 70 Wanderern ging es die ehemalige K 20 hoch Richtung Erfrischungsstation. Nach einer ordentlichen Stärkung ging es an Streithausen vorbei, über den Kellershof zurück an die Nauberghalle, wo sich schon einige Gäste eingefunden hatten, die an der Wanderung nicht teilnehmen konnten. Bis in den Abend hinein saßen manche zusammen und genossen das schöne Wetter. Ein herzliches Dankeschön an die Kirmesgesellschaft Nister für den schönen Wandertag.
Endlich war es so weit. Nach mehrmaligem Verschieben (Regenwetter) konnten die „Jungen Baachwätz“ endlich die schon länger geplante Radtour ins Wissener Land ausführen. Peter l. hatte eine wunderschöne Strecke ausgearbeitet und so radelten 16 „Junge Baachwätz“ los. Über Heimborn-Ehrlich mussten sie bei Burbach steil abwärts die Eng hinab und weiter durchs herrliche Nistertal bis zum Hahnhof. Von hier ging es dann wieder steil hoch zur Köttinger Höhe (Respekt an unsere Bio-Biker Rudolf und Uli E.) und dann weiter über Brunken, Mörsbach, Kundert, Limbach in heimische Gefilde. So nahm ein herrlicher „Rentner-Nachmittag“ mit vielen neuen „Ecken“ und tollen Aussichten und mit viel Spaß an der Nauberghalle sein Ende.
Zu Beginn der Grasernte stellt sich immer wieder die Frage, wer für die Rettung von Rehkitzen verantwortlich ist. Wer trägt die Verantwortung, dass die Wiesen auf Kitze abgesucht wird? Hierzu ein Auszug aus einem Schreiben des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz:
„Der Landwirt hat als Verursacher nach §17 Tierschutzgesetz die Verpflichtung die Wiesen vor dem Mähen abzusuchen. §17 besagt, dass derjenige sich strafbar macht, der ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier tötet oder ihm Schmerzen zufügt (Mähen ist kein vernünftiger Grund). Gleiches steht in § 39 Bundesnaturschutzgesetz, welches hier auch einschlägig ist. Die Gerichte gehen mittlerweile auch davon aus, dass ein reines Absuchen zu Fuß nicht genügt, da mit den Wärmebilddrohnen bessere Instrumente zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung des Absuchens der Flächen besteht nur gegenüber dem Landwirt.“ Ich bitte um Beachtung.
Hiermit lade ich zur nächsten nicht-öffentlichen/öffentlichen Sitzung des Gemeinderates für Mittwoch, 31. Mai 2023, um 19.00 Uhr in die Nauberghalle ein.
Die Tagesordnung ist rechtzeitig in den Bekanntmachungskästen zu ersehen.