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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 2 4

vom 21.05.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

EUR

verändert

um

EUR

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der Erträge

15.973.170,00

464.430,00

16.437.600,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

18.460.630,00

-1.011.880,00

17.448.750,00

der Jahres-überschuss / Jahresfehl-

betrag (./.)

-2.487.460,00

1.476.310,00

-1.011.150,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-1.354.510,00

1.486.710,00

132.200,00

die Einzahlungen

aus Investitions-

tätigkeit

1.102.530,00

281.600,00

1.384.130,00

die Auszahlungen aus Investi-tionstätigkeit

2.690.700,00

-203.500,00

2.487.200,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit

-1.588.170,00

485.100,00

-1.103.070,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finan-zierungstätigkeit

2.942.680,00

-1.971.810,00

970.870,00

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose

Kredite

von bisher

0,00 EUR

auf

0,00 EUR

verzinste Kredite

von bisher

1.513.000,00 EUR

auf

0,00 EUR

zusammen

von bisher

1.513.000,00 EUR

auf

0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 3.647.000,00 EUR auf 1.897.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 2.309.520,00 EUR auf 1.645.000,00 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 4 der Haushaltssatzung vom 05.03.2024 bleibt unverändert.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

§ 5 der Haushaltssatzung vom 05.03.2024 bleibt unverändert.

§ 6

Umlagen

§ 6 der Haushaltssatzung vom 05.03.2024 bleibt unverändert.

§ 7

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

24.088.973,22 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

22.610.053,22 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

21.598.903,22 EUR

§ 8

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nicht zugelassen.

Hachenburg, den 21.05.2024
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 98 Abs. 1 Satz. 2 GemO i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Die in § 3 der Haushaltssatzung auf 1.645.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, zu deren Finanzierung in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gemäß § 98, § 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 GemO, ohne die einschränkenden Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO, genehmigt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 03.06.2024 bis Dienstag, den 11.06.2024

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 öffentlich aus.

Hachenburg, den 21.05.2024
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 21.05.2024
Greis
Bürgermeisterin