Die Bürgersprechstunde ist mittwochs von 18 bis 19 Uhr im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14.
Telefonnummer Gemeindebüro: 02662-1012
Email: ortsgemeinde.steinebach@rz-online.de
Außerhalb der Regelsprechstunde in dringenden Fällen: 0172 6597978
In der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen der VG Hachenburg vom 19.10.2022 ist folgendes geregelt:
§ 2 Gebote und Verbote Abs 2
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslage sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Ausgenommen sind Blindenhunde, sofern sie als solche gekennzeichnet sind, sowie Hütehunde und Jagdhunde bei der Arbeit und Ausbildung.
Die Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Zudem ist im § 2 Abs 4 zu lesen:
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Zum Ärgernis vieler Dorfbewohner wird dies nicht von allen Hundehaltern/Hundeführern beherzigt. Immer wieder werden Fotos von Hundekot und weggeworfenen, liegengelassenen Kotbeuteln bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Es betrifft fast alle Straßen innerhalb und außerhalb der Ortschaft.
Durch das Verhalten einiger verantwortungsloser Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, kommen alle Hundebesitzer in Verruf. Daher nochmals ein Appell an die Hundebesitzer:
Seid Vorbild, entfernt bitte anfallenden Hundekot, wenn ihr mit eurem Hund „Gassi geht“. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er das Häufchen seines Hundes beseitigt. Im Gegenteil: Das gute Beispiel wird Schule machen.
Da es in der letzten Gemeinderatssitzung am 30.05.2023 in einer offenen Abstimmung zu keiner Entscheidung für einen Bewerber für die Vorschlagsliste kam, wird die Bewerbungsfrist bis zum 27.06.2023 verlängert.
Im Vorfeld einer Berufung durch den Gemeinderat werden Interessent/innen gebeten Kontakt mit dem Ortsbürgermeister aufzunehmen.
Ein Formular für die Bewerbung und weitere Informationen können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.