Sträucher und Hecken, die in befahr- und begehbare öffentliche Flächen hineinragen, stellen sowohl ein Hindernis als auch eine Unfallquelle dar.
Besonders kritisch sind Pflanzen, die in Gehwegbereiche oder Fahrbahnen ohne Gehwege hineinragen und Fußgänger unter Umständen zum Ausweichen auf die Fahrbahn veranlassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Grundstückseigentümer den Bewuchs noch einmal kritisch zu prüfen und ggfs. soweit zurück zu nehmen, dass Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen sind. Derartige Pflegeschnitte zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind nach aktueller Rechtslage ausdrücklich zugelassen.
Um Beachtung wird gebeten.
Der Eichenprozessionsspinner ist wieder in unseren Gemarkungen aufgetaucht.
Prozessionsspinner heißt die Schmetterlingsart, weil seine Raupen in der für sie charakteristischen prozessionsartigen Linienformation von Baum zu Baum wandern.
Heimat dieses Schmetterlings waren ursprünglich die wärmeren Regionen Mitteleuropas. Allgemein ansteigende Temperaturen haben den Schmetterling mittlerweile auch in den Westerwald gebracht.
Die feinen Härchen der Raupen sind mit Widerhaken versehen und enthalten ein Eiweißgift, das bei Menschen und Tieren Hautentzündungen hervorrufen kann.
Am Boden liegende Nester und Raupen sollen deshalb nicht berührt werden, weil die Schutzhaare der Raupe nicht nur giftig, sondern auch flugfähig sind.
Erste Raupen wurden am Waldrand zwischen „Pilzplatz“ und „Fünf Eichen“ gesichtet.
Entsprechende Warnschilder wurden angebracht.
Sofern weitere Nester, besonders an sonnigen Baumstandorten, beobachtet werden, bitte ich um Mitteilung.