Wer sich für ein Wiesenurnengrab entschieden hat, weiß, dass es ausschließlich in den Wintermonaten gestattet ist, Blumen, Grablichter oder sonstigen Grabschmuck aufzustellen.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sämtlicher Grabschmuck spätestens bis zum 01.04.2026 zu entfernen ist. Leider halten sich einige Personen weiterhin nicht an diese Regelung und stellen auch jetzt noch Blumen oder andere Gegenstände auf den Grabplatten ab.
Wir weisen daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ab sofort jeglicher Grabschmuck sowie abgestellte Gegenstände ohne weitere Ankündigung durch die Mitarbeiter des Bauhofes entfernt und entsorgt werden.
Ebenso ist es nicht gestattet, Vasen, Pflanzgefäße oder sonstige Gegenstände in der Böschung des Grabfeldes zu deponieren.
Wir bitten alle Angehörigen und Besucher, die geltenden Regelungen künftig zu beachten.